Ausschlusskriterien

Die Ausschlusskriterien beziehen sich vor allem auf geologische und bergbautechnische Prozesse in einem Gebiet. Trifft bereits ein Ausschlusskriterium nach § 22 StandAG zu, so ist ein Gebiet nicht für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle geeignet. Zu den Ausschlusskriterien zählen großräumige Vertikalbewegungen, aktive Störungszonen, negative Einflüsse aus bergbaulicher Tätigkeit, seismische Aktivität, vulkanische Aktivität und Grundwasseralter.