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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine der zentralen Säulen des Suchprozesses ist daher die Beteiligung der Öffentlichkeit. Nur wenn die betroffenen Regionen gehört und eingebunden wurden, kann das Ziel, die dauerhaft sichere Einlagerung der hochgefährlichen nuklearen Stoffe, von der Öffentlichkeit mitgetragen werden.

Ein Mann spricht in ein Mikrofon während einer Veranstaltung.

Das Standortauswahlgesetz (StandAG) sieht im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Gremien und Konferenzen vor, in denen sich Bürger:innen, Expert:innen, Vertreter:innen der Kommunen und gesellschaftlicher Organisationen wie Umweltverbände und andere Initiativen in den Auswahlprozess einbringen können. Über den gesetzlichen Auftrag hinaus sind neben dem BASE alle Akteure des Verfahrens eingeladen, zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten, um das Verfahren zu stärken.

Gesetzliche Beteiligung

Auftakt zur Fachkonferenz Teilgebiete

Der Gesetzgeber hat im StandAG weitreichende gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit festgelegt. Dazu gehören die Fachkonferenz Teilgebiete, die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen. Auch Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine, wie sie aus Infrastrukturprojekten bekannt sind, sind in jeder Phase des Verfahrens vorgesehen. In einem Dokumentenverzeichnis (gemäß §6 StandAG) veröffentlichen das BASE und die BGE mbH alle für das Verfahren wesentlichen Unterlagen. Für die gesetzlich vorgesehenen Gremien und Beteiligungsformate ist das BASE Träger des Verfahrens. Einrichtung, Aufgaben und Zusammensetzung sind dabei durch den Gesetzgeber festgelegt.

Die drei genannten Beteiligungsformate zeichnet aus, dass sie in Eigenverantwortung arbeiten. Der Gesetzgeber hat hier große Mitgestaltungsmöglichkeiten am Suchverfahren eingeräumt. Die Beratungsergebnisse der Beteiligungsformate fließen in den weiteren Verlauf des Standortauswahlprozesses mit ein. Die Entscheidung über wesentliche Verfahrensschritte und schließlich den Endlagerstandort treffen unter Beachtung des Gemeinwohles die gewählten Volksvertreter:innen im Bundestag und der Bundesrat per Gesetz.

Fachkonferenz Teilgebiete

Fachkonferenz Teilgebiete

Die bereits abgeschlossene Fachkonferenz Teilgebiete war ein Format, auf der die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH ihren ersten Arbeitsstand präsentiert und zur Diskussion gestellt hat. Sie fand von Oktober 2020 bis August 2021 statt und beriet an drei Beratungsterminen den Zwischenbericht Teilgebiete. Mit dem Bericht erhielt die Öffentlichkeit erstmals einen Einblick in den Stand der Arbeiten zur Endlagersuche. Darin zeigt die BGE mbH, welche Gebiete in Deutschland aus ihrer Sicht aus dem weiteren Verfahren aufgrund ihrer fehlenden grundsätzlichen Eignung auszuschließen sind. Der Bericht stellt keine Festlegung dar, welche Gebiete weiter zu erkunden sind. Er sorgt für Transparenz in einem frühen Stadium des Verfahrens. Dies ermöglichte der Öffentlichkeit eine erste fachliche und inhaltliche Diskussion des Themas und damit eine Vorbereitung für weiter folgende Beteiligungsformate der Endlagersuche.

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Regionalkonferenz

Regionalkonferenz

Am Ende der ersten Phase grenzt die BGE mbH die bisher ausgefilterten Flächen (Teilgebiete) auf sogenannte Standortregionen ein. In jeder zur übertägigen Erkundung vorgeschlagenen Standortregion richtet das BASE eine Regionalkonferenz ein. Sie besteht jeweils aus Bürger:innen sowie aus Vertreter:innen der kommunalen Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden) und Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen (z. B. Umweltverbände). Die Regionalkonferenzen begleiten das Standortauswahlverfahren, erhalten Gelegenheiten zur Stellungnahme und informieren die Öffentlichkeit.

Wenn die Regionalkonferenzen die Untersuchungsergebnisse der BGE anzweifeln, können sie eine Überprüfung fordern. Mit dem Ausscheiden einer Region aus dem Auswahlverfahren löst sich die dazugehörige Regionalkonferenz auf.

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Rat der Regionen

Rat der Regionen

Nach Bildung der Regionalkonferenzen richtet das BASE die Fachkonferenz Rat der Regionen ein. Diese setzt sich aus Vertreter:innen der Regionalkonferenzen und der Gemeinden zusammen, in denen sich Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle befinden.

Der Rat der Regionen begleitet die Prozesse der Regionalkonferenzen aus überregionaler Sicht und leistet Hilfestellung beim Ausgleich widerstreitender Interessen der Standortregionen.

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Stellungnahmen

Stellungnahmen

Zusätzlich zu diesen Beteiligungsformaten können Bürger:innen Stellungnahmen abgeben – nämlich zum Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen, zum Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte und zum Standortvorschlag. Die Stellungnahmen werden auf regionalen Erörterungsterminen behandelt.

Am Ende der zweiten und dritten Suchphase können Bürger:innen vor dem Bundesverwaltungsgericht das Auswahlverfahren überprüfen lassen. Auf ein Mitentscheidungsrecht in Form eines Vetorechts in potenziellen Standortregionen hat der Gesetzgeber nach intensiver Diskussion bewusst verzichtet. Wesentliche Grundlage des Standortauswahlverfahrens ist, dass der Deutsche Bundestag aus übergeordnetem Gemeinwohlinteresse heraus die Entscheidung über den Endlagerstandort trifft.

Ergänzende Beteiligungsangebote

Neben den gesetzlich festgelegten Beteiligungsformen eröffnet das StandAG die Möglichkeit, „dass sich die Beteiligten über die gesetzlich geregelten Mindestanforderungen hinaus weiterer Beteiligungsformen bedienen können“ (§ 5 ABS. 3 StandAG).
Damit erhalten das BASE und alle anderen Akteure des Standortauswahlverfahrens Handlungsspielräume, um zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen anzubieten. Sie können dabei helfen, die gesetzlich festgelegten Beteiligungsformate bedarfsgerecht zu stützen, um Aufmerksamkeit für die Endlagersuche in der Breite der Gesellschaft zu erzeugen und den Dialog mit allen Interessierten zu suchen.

Das BASE bietet seit dem Start des neuen Suchverfahrens im Jahr 2017 zahlreiche Möglichkeiten zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit an, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Die Angebote richten sich an die breite Öffentlichkeit sowie an Teilöffentlichkeiten, um Interesse am Thema Endlagersuche und den Beteiligungsmöglichkeiten zu wecken. Umfassende Informationen über alle bereits stattgefundenen Formate sind in einer Chronologie der Maßnahmen aufbereitet.

Für die aktuelle Phase – nach dem Ende der Fachkonferenz Teilgebiete und vor dem Start der Regionalkonferenzen und der Fachkonferenz Rat der Regionen – hat das BASE gemeinsam mit Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und dem Nationalen Begleitgremium (NBG) ein Beteiligungskonzept erarbeitet. Das sieht zwei Beteiligungselemente vor: das Forum Endlagersuche und das Planungsteam Forum Endlagersuche. Das Planungsteam Forum Endlagersuche hat im Dezember 2021 seine Arbeit aufgenommen.

Unterstützung mit wissenschaftlicher Expertise

Im Verfahren wird der Öffentlichkeit auch finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt, um sich unabhängig und wissenschaftlich beraten zu lassen. Dies ist vorgesehen, sobald die BGE mbH konkrete Regionen zur weiteren Untersuchung vorschlägt – die Standortregionen für die obertägige Erkundung am Ende der ersten Phase. Die dort eingerichteten Regionalkonferenzen werden über eine Geschäftsstelle und ein eigenes Budget für die Beauftragung wissenschaftlicher Expertise verfügen.

Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

Aktuell befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist bereits abgeschlossen: Das mit der Suche beauftrage Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, hat geologische Daten der Länder gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in Form eines Zwischenberichts (2020) veröffentlicht und in der Fachkonferenz Teilgebiete mit der Öffentlichkeit diskutiert.

Die BGE hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Im weiteren Verlauf der ersten Phase wird das Unternehmen die Teilgebiete eingrenzen. Dazu führt die BGE u. a. repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch und bewertet damit erstmalig im Verlauf des Standortauswahlverfahrens die Sicherheit eines möglichen Endlagers in den jeweiligen Teilgebieten.

Ziel von Phase 1 ist Ermittlung von potenziellen Standortregionen, die das Unternehmen in Phase 2 weiter untersuchen wird. In allen Regionen wird das BASE Regionalkonferenzen einrichten, die eine umfassende und langfristige Beteiligung der regionalen Öffentlichkeit ermöglichen.

Wie kann ich mich aktuell beteiligen?

In der aktuellen Phase (Phase 1, Schritt 2) des Verfahrens können sich Interessierte unter anderem im Rahmen des Forums Endlagersuche sowie des Planungsteams Forum Endlagersuche an der Standortsuche beteiligen. Das Forum Endlagersuche findet jährlich statt und bietet der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu vernetzen und sich zum Stand des Verfahrens auszutauschen. Teilnehmende des Forums können in verschiedenen Arbeitsgruppen und Workshops aktuelle inhaltliche Fragestellungen diskutieren (Mehr erfahren).

Das Planungsteam Forum Endlagersuche ergänzt die Arbeit des Forums, beteiligt sich an der Organisation des Formats und begleitet die Arbeit der Vorhabenträgerin BGE mbH. Die Mitglieder des Planungsteams setzen sich aus Vertreter:innen der Kommunen, der gesellschaftlichen Organisationen, der Bürger:innen, der Wissenschaftler:innen und der jungen Generationen zusammen und werden auf dem Forum Endlagersuche gewählt. Das Planungsteam tauscht sich in regelmäßigen öffentlichen Sitzungen mit der interessierten Öffentlichkeit zu den Inhalten des Suchverfahrens aus (Mehr erfahren).

Darüber hinaus bietet das BASE regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema an. Derzeit informiert die Veranstaltungsreihe „Mitgestalter:innen gesucht“ monatlich über die Grundlagen der Endlagersuche und die aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten (Mehr erfahren).

Wer sind die wichtigsten Akteure im Standortauswahlverfahren?

Das BASE als Kontroll- und Aufsichtsbehörde sowie Trägerin der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die BGE mbH als Vorhabenträgerin, die die Suche operativ durchführt. Das NBG, das die Suche unabhängig begleitet. Das BMUV, das die Fach- und Rechtsaufsicht über das BASE ausübt und gegenüber der BGE mbH die Rolle des Beteiligungsmanagements für den Bund als Eigentümer wahrnimmt. Der Bundestag, der die Standortentscheidung schließlich fällt. (Mehr erfahren)

Wer bezahlt die Endlagersuche?

Die Betreiber der Atomkraftwerke haben für die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Atomenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland rund 24 Milliarden Euro bereitgestellt. Den Betrag haben sie im Juli 2017 an einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen. Sie sind mit der Einmalzahlung endgültig aus der Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung entlassen. Ziel war es, Fragen der Sicherheit von wirtschaftlichen Zwängen zu entflechten. Die Betreiber bleiben verantwortlich für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Bereitstellung endlagergerecht verpackter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle.

Die Kosten, die beim Standortauswahlverfahren entstehen, stellen sowohl die Verfahrensführerin, das BASE, als auch die Vorhabenträgerin, die BGE mbH, dem Fonds in Rechnung.

Wo kann ich weitere Informationen zu den Teilgebieten erhalten?

Der Zwischenbericht Teilgebiete sowie alle zur Endlagersuche wesentlichen Unterlagen und Dokumente veröffentlicht das BASE auf dieser Informationsplattform. Darüber hinaus hat die BGE mbH zu den einzelnen Teilgebieten Videos und Steckbriefe erstellt.