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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Akteure und Aufgaben

Am Standortauswahlverfahren beteiligen sich mehrere Akteure mit unterschiedlichen Aufgaben und Rollen.

Symbole der Akteure der Endlagerausstellung

Das BASE – Aufsicht bei der Suche und Beteiligung der Öffentlichkeit

BASE Illustration

Der Gesetzgeber hat dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung bei der Endlagersuche zwei Aufgaben zugewiesen: Das BASE ist zum einen Kontroll- und Aufsichtsbehörde bei der Suche nach einem Endlager. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der BGE mbH und übermittelt den geprüften Vorschlag mitsamt seinen Empfehlungen für den Endlagerstandort an das BMUV. Es begleitet den Suchprozess aus wissenschaftlicher Sicht und überwacht, dass die Suche so abläuft, wie sie im Gesetz festgelegt ist. Seine Aufgabe und Stellung als Aufsichtsbehörde hat das BASE in einer Basisinformation beschrieben.

Zum anderen beteiligt das BASE die Öffentlichkeit. Es informiert umfassend über das Verfahren, stellt die für die Standortauswahl wesentlichen Informationen für alle Verfahrensbeteiligten frühzeitig, umfassend, systematisch und dauerhaft auf dieser Webseite zur Verfügung. Es organisiert die gesetzlich festgelegten Konferenzen und Gremien und bietet informelle Beteiligungs- und Dialogangebote an, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Für eine möglichst breite Beteiligung ist es unerlässlich, dass alle am Suchprozess beteiligten Akteure die notwendigen Grundlagen schaffen und die teils komplexen Inhalte auch für Laien zugänglich machen.

Die BGE mbH – Vorhabenträgerin

BGE Illustration

Laut Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich des Strahlenschutzes und der Endlagerung ist für das operative Geschäft des Verfahrens die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH zuständig. Das Unternehmen erarbeitet insbesondere Vorschläge für die Auswahl der Standortregionen und der zu erkundenden Standorte und erstellt standortbezogene Erkundungsprogramme und Prüfkriterien. Sie führt die über- und untertägigen Erkundungen für die noch festzulegenden Standorte durch und erstellt die jeweiligen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen. Schließlich schlägt die BGE mbH dem BASE nach jeder Phase vor, welche Gebiete weiter untersucht werden. Nach Prüfung des BASE entscheidet der Deutsche Bundestag zum Abschluss der verschiedenen Phasen über die weiteren Erkundungsorte, am Ende auch über den Endlagerstandort.

Das NBG – unabhängige Begleitung

NBG Illustration

Das Nationale Begleitgremium setzt sich zusammen aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie aus Bürgerinnen und Bürgern, die in einem bestimmten Verfahren gewählt wurden. Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Einrichtung des Bundes oder des Landes angehören noch einer Bundes- oder Landesregierung. Aufgabe dieser Gruppe ist es, das Standortauswahlverfahren vermittelnd und unabhängig zu begleiten, „…mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen.“ Rolle und Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums sind in § 8 StandAG festgelegt. Das Gremium trat erstmals im Dezember 2016 zusammen. Auf seiner Webseite veröffentlicht das NBG Gutachten, Berichte und Unterlagen zur Akteneinsicht.

Das BMUV – Bundes­umweltministerium

BMUV Illustration

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) trägt die politische und administrative Gesamtverantwortung im Bereich Endlagerung. Das Ministerium überprüft, dass das Standortauswahlverfahren nach den Anforderungen und Kriterien des Standortauswahlgesetzes durchgeführt wird. Es übt die Fach- und Rechtsaufsicht über das BASE aus und nimmt gegenüber der BGE mbH die Rolle des Beteiligungs-managements für den Bund als Eigentümer wahr.

Der Deutsche Bundestag

Bundestag Illustration

Das Standortauswahlverfahren läuft in mehreren Stufen ab. Nach jeder Stufe legt die Bundesregierung dem Parlament ein Gesetz zur Abstimmung vor. Laut Gesetz berät der Bundestag über

  • die Standortregionen, die übertägig erkundet werden sollen (§ 15 StandAG)
  • die Standorte, die untertägig erkundet werden sollen (§ 17 StandAG)
  • den Standortvorschlag (§ 20 StandAG)

Wie ist das Verhältnis des BASE zu anderen Verfahrensakteuren?

Das BASE überwacht den Vollzug des Standortauswahlverfahrens. Dies beinhaltet die Aufsicht darüber, dass die gesetzlichen Vorgaben des Verfahrens von allen Beteiligten beachtet werden. Sie beinhaltet nicht die Unternehmenssteuerung des Vorhabenträgers bei der Endlagersuche, der BGE mbH. Diese liegt bei der Beteiligungsverwaltung des Bundesumweltministeriums.

Darüber hinaus nimmt das BASE im gesetzlich festgelegten Rahmen fachlich-inhaltliche Aufgaben wahr. Dies bedeutet zum Beispiel, dass es das BMUV zu fachlich-inhaltlichen und Verfahrensfragen berät, bis hin zu Entwürfen für Gesetzesänderungen. Diese Rolle ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen BASE und BMUV: Das BMUV ist gegenüber dem BASE Fachaufsicht und achtet auf die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Handlungen des BASE. In Abgrenzung dazu nimmt das BMUV der BGE mbH gegenüber die Rolle des Beteiligungsmanagements für den Bund als Eigentümer wahr. Die Steuerung des Gesellschafters erfolgt u.a. über Wirtschaftspläne. Eine Fachaufsicht des Staates – also von BMUV oder BASE – gegenüber seinen privatrechtlich organisierten Beteiligungsunternehmen erfolgt nicht.

Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

Aktuell befindet sich das Standortauswahlverfahren in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist bereits abgeschlossen: Das mit der Suche beauftrage Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, hat geologische Daten der Länder gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in Form eines Zwischenberichts (2020) veröffentlicht und in der Fachkonferenz Teilgebiete mit der Öffentlichkeit diskutiert.

Die BGE hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Im weiteren Verlauf der ersten Phase wird das Unternehmen die Teilgebiete eingrenzen. Dazu führt die BGE u. a. repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch und bewertet damit erstmalig im Verlauf des Standortauswahlverfahrens die Sicherheit eines möglichen Endlagers in den jeweiligen Teilgebieten.

Ziel von Phase 1 ist Ermittlung von potenziellen Standortregionen, die das Unternehmen in Phase 2 weiter untersuchen wird. In allen Regionen wird das BASE Regionalkonferenzen einrichten, die eine umfassende und langfristige Beteiligung der regionalen Öffentlichkeit ermöglichen.

Wer bezahlt die Endlagersuche?

Die Betreiber der Atomkraftwerke haben für die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Atomenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland rund 24 Milliarden Euro bereitgestellt. Den Betrag haben sie im Juli 2017 an einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen. Sie sind mit der Einmalzahlung endgültig aus der Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung entlassen. Ziel war es, Fragen der Sicherheit von wirtschaftlichen Zwängen zu entflechten. Die Betreiber bleiben verantwortlich für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Bereitstellung endlagergerecht verpackter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle.

Die Kosten, die beim Standortauswahlverfahren entstehen, stellen sowohl die Verfahrensführerin, das BASE, als auch die Vorhabenträgerin, die BGE mbH, dem Fonds in Rechnung.

Welche Beteiligungsmöglichkeiten bietet das Verfahren?

Das Standortauswahlgesetz (StandAG) sieht neben den „klassischen“ formellen Beteiligungsformaten bei Infrastrukturvorhaben – den sogenannten Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen – mehrere weitere Gremien und Formate vor, über die sich die Öffentlichkeit kontinuierlich am Verfahren beteiligen kann. Hierzu zählen die Fachkonferenz Teilgebiete, die Regionalkonferenzen und die Fachkonferenz Rat der Regionen. Es gibt kein vergleichbares Infrastrukturprojekt in Deutschland, bei dem der Gesetzgeber derart umfassende Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit festgelegt hat. Darüber hinaus führt das BASE informelle Beteiligungsformate durch, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, zum Beispiel Bürgerworkshops, Konferenzen und Online-Konsultationen.

Der Beteiligungsprozess zwischen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Regionalkonferenzen wurde gemeinsam von Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und dem BASE konzipiert. Zwei Säulen des Konzepts sind Forum Endlagersuche und Planungsteam Forum Endlagersuche: zwei Beteiligungsinstrumente, die sich gegenseitig ergänzen.

Wie kann ich mich aktuell beteiligen?

In der aktuellen Phase (Phase 1, Schritt 2) des Verfahrens können sich Interessierte unter anderem im Rahmen des Forums Endlagersuche sowie des Planungsteams Forum Endlagersuche an der Standortsuche beteiligen. Das Forum Endlagersuche findet jährlich statt und bietet der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu vernetzen und sich zum Stand des Verfahrens auszutauschen. Teilnehmende des Forums können in verschiedenen Arbeitsgruppen und Workshops aktuelle inhaltliche Fragestellungen diskutieren (Mehr erfahren).

Das Planungsteam Forum Endlagersuche ergänzt die Arbeit des Forums, beteiligt sich an der Organisation des Formats und begleitet die Arbeit der Vorhabenträgerin BGE mbH. Die Mitglieder des Planungsteams setzen sich aus Vertreter:innen der Kommunen, der gesellschaftlichen Organisationen, der Bürger:innen, der Wissenschaftler:innen und der jungen Generationen zusammen und werden auf dem Forum Endlagersuche gewählt. Das Planungsteam tauscht sich in regelmäßigen öffentlichen Sitzungen mit der interessierten Öffentlichkeit zu den Inhalten des Suchverfahrens aus (Mehr erfahren).

Darüber hinaus bietet das BASE regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema an. Derzeit informiert die Veranstaltungsreihe „Mitgestalter:innen gesucht“ monatlich über die Grundlagen der Endlagersuche und die aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten (Mehr erfahren).