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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle

Hochradioaktive Abfälle werden in speziellen Behältern aufbewahrt und in Zwischenlagern gelagert, bis ein Endlager in Deutschland zur Verfügung steht.

Landkarte mit den Standorten der Zwischenlager

Standorte der Zwischenlager

Insgesamt gibt es in Deutschland 16 zentrale sowie dezentrale Zwischenlager, in denen hauptsächlich bestrahlte Kernbrennstoffe aus Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren, aber auch hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung gelagert werden (siehe Karte Zwischenlagerung). Die zentralen Zwischenlager befinden sich in Gorleben und Ahaus.

Als dezentrale Zwischenlager werden die zwölf Zwischenlager bezeichnet, die Anfang der 2000er Jahre an den Atomkraftwerken errichtet wurden. Die Aufbewahrung in räumlicher Nähe zu den Atomkraftwerken hat einen großen Vorteil: Die hochradioaktiven Stoffe müssen nicht in aufwendigen Transporten quer durch Deutschland an einen zentralen Ort gebracht werden.

Die Zwischenlager Jülich und Lubmin (Zwischenlager Nord) nehmen in dieser Einteilung eine Sonderstellung ein. Diese befinden sich zwar wie die dezentralen Lager in unmittelbarer Nähe zu einer kerntechnischen Anlage, wurden jedoch nicht von einem Energieversorgungsunternehmen und bereits vor 2000 errichtet.

Genügend Stellplätze in den Zwischenlagern

Durch den Ausstieg aus der Atomstrom-Produktion ist weniger Abfall entstanden, als ursprünglich geplant. Demnach sind die vorgesehenen Stellplätze in den Zwischenlagern nicht vollständig belegt. Zusätzlich zu den bisher in den Atomkraftwerken entstandenen Abfällen kommen aber noch Behälter aus Großbritannien und Frankreich nach Deutschland zurück. Darin sind die Abfälle enthalten, die bei der Wiederaufarbeitung von bundesdeutschen Brennelementen in Sellafield und La Hague entstanden sind.

Zwischenlager stehen unter Atomaufsicht

Sollen Kernbrennstoffe außerhalb eines Atomkraftwerkes aufbewahrt werden, ist dafür eine Genehmigung des BASE erforderlich. Das BASE prüft in einem umfassenden Genehmigungsverfahren, ob die Betreiber der Zwischenlager die hohen Anforderungen an eine sichere Aufbewahrung erfüllen. Erst dann erteilt das BASE die dafür notwendige Genehmigung.

Im laufenden Betrieb kontrolliert die jeweilige Atomaufsicht des Bundeslandes, in dem das Zwischenlager steht, ob diese Anforderungen umgesetzt werden. Eine weitere Aufgabe des BASE besteht darin, wesentliche Änderungen, die beispielweise Sicherungsmaßnahmen der Anlagen oder die Einlagerung weiterer als der bisher genehmigten Behälter betreffen, zu prüfen und zu genehmigen.

Zwischenlager als Übergangslösung

Dauerhaft können die Zwischenlager aber nicht den gleichen Schutz gewährleisten wie ein Endlager in stabilen Gesteinsschichten tief unter der Erde. Deshalb sind Zwischenlager nur eine Übergangslösung. Sobald ein Endlager in Betrieb ist, werden die Behälter dorthin gebracht.