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Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Finanzierung

Ein Fonds, in den die Verursacher der hochradioaktiven Abfälle eingezahlt haben, trägt die Kosten des Standortauswahlverfahrens.

Diagramm zeigt den Verlauf eines Kurses und ist umgeben von Münzen und einem Taschenrechner.

Fonds für Kosten der Endlagerung

Die Verursacher der radioaktiven Abfälle, also die Betreiber der Atomkraftwerke, haben für die sichere Verwahrung der Hinterlassenschaften des Atomzeitalters rund 24 Milliarden Euro bereitgestellt. Den Betrag haben sie im Juli 2017 an einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen. Aus dem Fonds sollen nun alle anstehenden Kosten für die Zwischen- und Endlagerung finanziert werden.

Die Details der Finanzierung sind im Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt. Die Kosten, die beim Standortauswahlverfahren entstehen, stellen sowohl die Verfahrensführerin, das BASE, als auch die Vorhabenträgerin, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, dem Fonds in Rechnung.

Was wird aus dem Fonds bezahlt?

Kosten, die dem Fonds in Rechnung gestellt werden, sind u. a. Ausgaben für:

Verwaltung des Fonds

Für die Verwaltung und gewinnbringende Anlage des Geldes hat der Bund die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ gegründet. Diese hat im Juni 2017 ihre Arbeit aufgenommen, nachdem die EU-Kommission grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben hatte. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz im Dezember 2016 beschlossen. Die Regelung basiert auf Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK). Diese hatte die Aufgabe, zu prüfen, wie sich die Stilllegung und der Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle finanzieren lassen.

Wer bezahlt die Endlagersuche?

Die Betreiber der Atomkraftwerke haben für die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Atomenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland rund 24 Milliarden Euro bereitgestellt. Den Betrag haben sie im Juli 2017 an einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen. Sie sind mit der Einmalzahlung endgültig aus der Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung entlassen. Ziel war es, Fragen der Sicherheit von wirtschaftlichen Zwängen zu entflechten. Die Betreiber bleiben verantwortlich für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Bereitstellung endlagergerecht verpackter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle.

Die Kosten, die beim Standortauswahlverfahren entstehen, stellen sowohl die Verfahrensführerin, das BASE, als auch die Vorhabenträgerin, die BGE mbH, dem Fonds in Rechnung.

Wer verwaltet den Endlager-Fonds?

Für die Verwaltung und gewinnbringende Anlage des Geldes hat der Bund die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO) gegründet. Diese hat im Juni 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Der Fonds untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) ausgeübt wird.

Sind die Finanzmittel ausreichend?

Sollten die Mittel des „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ nicht ausreichen, um die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung zu finanzieren, stehen die Steuerzahler*innen für die restlichen Kosten ein. Eine Nachhaftung der Betreiber der Atomkraftwerke ist nicht vorgesehen.