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Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Erdwärmebohrungen in Laupheim, Gemarkung Untersulmetingen (Flurstück 202/1)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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