Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Aichwald, Gemarkung Aichelberg (Flurstück 76)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.
Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Aichwald, Gemarkung Aichelberg (Flurstück 76)" , ,