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Einvernehmen zum Vorhaben "eine
Geothermiebohrung in Waldmünchen, Gemarkung Waldmünchen (Flurstücke 838, 839 und 840)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "eine
Geothermiebohrung in Waldmünchen, Gemarkung Waldmünchen (Flurstücke 838, 839 und 840)"
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