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Einvernehmen zum Vorhaben "sechs Geothermiebohrungen in Prien a. Chiemsee, Gemarkung Prien a. Chiemsee (Flurstück 1595)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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