Einvernehmen zum Vorhaben "Erdwärmesondenanlage in Plößberg, Gemarkung Liebenstein, Flur-Nr. 200/1“
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.