Einvernehmen zum Vorhaben "acht Geothermiebohrungen in Karstädt, Gemarkung Nebelin (Flur 5, Flurstück 39)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.