Einvernehmen zum Vorhaben "drei Geothermie-Erkundungsbohrungen in Lübben (Spreewald), Gemarkung Lübben (Flur 13, Flurstücke 40/5, 22/5, 37/3 und 342)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.