Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Brensbach, Gemarkung Affhöllerbach (Flur 1, Flurstück 59)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.