Einvernehmen zum Vorhaben "drei Geothermiebohrungen in Reichelsheim (Odenwald), Gemarkung Reichelsheim (Flur 12, Flurstück-Nr. 124)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.