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Einvernehmen zum Vorhaben "eine Erkundungsbohrung zur Durchführung von Pumpversuchen und Einleitung des geförderten Grundwassers in Eichenzell, Gemarkung Lütter (Flur 5, Flurstück 66)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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