Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Biedenkopf, Gemarkung Eckelshausen (Flur 5, Flurstück 26/13)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.