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Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Groß-Umstadt, Gemarkung Richen (Flur 11, Flurstück 228)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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