Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Hüttenberg, Gemarkung Hochelheim (Flur 3, Flurstück 173)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.