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Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrungen in Schlüchtern, Gemarkungen Klosterhöfe (Flur 3, Flurstück 22) und Elm (Flur 15, Flurstück 21)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrungen in Schlüchtern, Gemarkungen Klosterhöfe (Flur 3, Flurstück 22) und Elm (Flur 15, Flurstück 21)" PDF , 10 KB , Datei ist barrierefrei⁄barrierearm