Einvernehmen zum Vorhaben „Erdwärmesondenanlage in Modautal, Gemarkung Brandau, Flur 5, Flurstück 184“
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.