Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrung in Hofheim, Gemarkung Langenhain (Flur 12, Flurstück 239/5)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.