Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen
in Waren (Müritz), Gemarkung Waren (Flur 40, Flurstücke 437 und 438)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.