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Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in
Rostock, Gemarkung Biestow (Flur 1, Flurstück 145/89)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in
Rostock, Gemarkung Biestow (Flur 1, Flurstück 145/89)"
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