Einvernehmen zum Vorhaben Brunnenbohrung in Rodenwalde, Gemarkung Rodenwalde
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.
Einvernehmen zum Vorhaben Brunnenbohrung in Rodenwalde, Gemarkung Rodenwalde , ,