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Einvernehmen zum Vorhaben „Hauptbetriebsplan 2025 – 2027 für den Förderbetrieb „Distrikt Öl Nord“
in den Bewilligungsfeldern Aldorf, Bockstedt, Düste I und Düste II"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben „Hauptbetriebsplan 2025 – 2027 für den Förderbetrieb „Distrikt Öl Nord“
in den Bewilligungsfeldern Aldorf, Bockstedt, Düste I und Düste II"
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