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Einvernehmen zum Vorhaben „vier Geothermiebohrungen in Wilhelmshaven, Gemarkung Rüstringen (Flur 13, Flurstück 839/38)“

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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