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Einvernehmen zum Vorhaben „zwei Geothermiebohrungen in Twist, Gemarkung Twist (Flur 24, Flurstück 105/4)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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