Einvernehmen zum Vorhaben „Erdwärmeanlage in Bad Zwischenahn, Gemarkung Bad Zwischenahn, Flur 53, Flurstück 114/19“
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.