Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrung in Meinersen, Gemarkung Meinersen (Flur 14, Flurstücke 1/64)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.