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Einvernehmen zum Vorhaben „eine Geothermiebohrung in Langenberg, Gemarkung Langenberg (Flur 40, Flurstück 50)“

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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