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Einvernehmen zum Vorhaben „zwei Geothermiebohrungen in Münster, Gemarkung Münster (Flur 77, Flurstück 180)“

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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