Einvernehmen zum Vorhaben „drei Geothermiebohrungen in Münster, Gemarkung Münster (Flur 136, Flurstück 295)“
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.