Navigation und Service

Die Infoplattform zur Endlagersuche.

Einvernehmen zum Vorhaben „eine Geothermiebohrung in Hövelhof, Gemarkung Hövelhof (Flur 36, Flurstück 245)“

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben „eine Geothermiebohrung in Hövelhof, Gemarkung Hövelhof (Flur 36, Flurstück 245)“ PDF , 13 KB , Datei ist barrierefrei⁄barrierearm