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Einvernehmen zum Vorhaben „fünf Geothermiebohrungen in Drensteinfurt, Gemarkung Drensteinfurt (Flur 38, Flurstück 111)“

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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