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Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Altenberge, Gemarkung Altenberge (Flur 38, Flurstück 167)“

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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