Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Rheda-Wiedenbrück, Gemarkung Wiedenbrück (Flur 9, Flurstück 1014)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.