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Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in Lüdinghausen, Gemarkung Lüdinghausen-Stadt (Flur 4, Flurstück 794)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in Lüdinghausen, Gemarkung Lüdinghausen-Stadt (Flur 4, Flurstück 794)" PDF , 143 KB , Datei ist nicht barrierefrei