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Einvernehmen zum Vorhaben "acht Geothermiebohrungen in Ascheberg, Gemarkung Herbern (Flur 13, Flurstück 1820)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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