Einvernehmen zum Vorhaben "eine Erdwärmesondenbohrung in Xanten, Gemarkung Xanten (Flur 11, Flurstück 1241)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.