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Einvernehmen zum Vorhaben "vier Geothermiebohrungen in Rheine, Gemarkung Rheine-
Stadt (Flur 101, Flurstücke 36 und 190)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "vier Geothermiebohrungen in Rheine, Gemarkung Rheine-
Stadt (Flur 101, Flurstücke 36 und 190)"
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