Einvernehmen zum Vorhaben „zwei Geothermiebohrungen in Kalkar, Gemarkung Niedermörmter (Flur 14, Flurstück 27)“
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.