Einvernehmen zum Vorhaben "Erdwärmesondenanlage in Wadersloh, Gemarkung Wadersloh (Flur 53, Flurstück 109)"
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.