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Einvernehmen zum Vorhaben "Erdwärmesondenanlage in Warendorf, Gemarkung Warendorf (Flur 20, Flurstück 554)“

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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