Einvernehmen zum Vorhaben Untersuchungsbohrungen in Brilon, Gemarkung Alme (Flur 8, Flurstücke 27 und 63)
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.