Einvernehmen zum Vorhaben Geothermiebohrungen Radevormwald, Gemarkung Radevormwald (Flur 59, Flurstücke 563 und 564)
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.