Einvernehmen zum Vorhaben Geothermiebohrung in Gummersbach, Gemarkung Gimborn (Flur 64, Flurstück 431)
Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.