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Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Attendorn, Gemarkung Attendorn (Flur 18, Flurstück 719)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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