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Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrungen in Hemer, Gemarkung Becke (Flur 9, Flurstück 277) und Gemarkung Deilinghofen (Flur 1, Flurstück 879)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrungen in Hemer, Gemarkung Becke (Flur 9, Flurstück 277) und Gemarkung Deilinghofen (Flur 1, Flurstück 879)" PDF , 10 KB , Datei ist barrierefrei⁄barrierearm