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Einvernehmen zum Vorhaben "Versuchsbohrung zur Trinkwasserversorgung in Medebach, Gemarkung Medebach (Flur 38, Flurstück 23)"

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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