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Einvernehmen zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Dortmund, Gemarkung Lücklemberg (Flur 5, Flurstück 580)

Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG.

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